Vorbemerkungen

Die große Anzahl von Variablen, die einen Einfluß auf die Entwicklung des Klimas haben, macht eine genaue Vorhersage derzeit kaum möglich. Die Wissenschaft ist sich aber einig, dass der mit dem Beginn der Industrialisierung korrelierende, gut dokumentierte, progressive Anstieg von Temperaturen mit all seinen Folgewirkungen eine zunehmende Bedrohung des Lebens auf dieser Erde darstellt.

Die Notwendigkeit, alles zu tun, um eine Erderwärmung zumindest zu verlangsamen, ist unumstritten. Dabei dürfen keine Bereiche mehr ausgeklammert werden.

Die Energieberater haben die Möglichkeit, Themen zu Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern fachlich begründet darzustellen. Die Beiträge auf Sonnenbahn.com dienen diesem Ziel. Dabei sind belegbare Sachverhalte und Fakten aufzugreifen, analytisch darzustellen und zur Diskussion zu stellen.

In der nächsten Zeit werden daher solche Themen, auch Beiträge von anderen Energieberatern, aufgegriffen.

Energieeinsparung vs. Denkmalschutz?

Zur Klarstellung vorab:
Aufgaben zur Bewahrung unserer Kulturgeschichte sind elementar wichtig. Die Denkmalpflege mit der Erhaltung von kulturhistorisch wertvollen Einzeldenkmalen, wie z.B. Schlössern, Burgen, Kirchen, Geburtshäusern oder Wirkstätten berühmter Persönlichkeiten, technischen Denkmalen, Parks, liebevoll erhaltene oder restaurierte Fachwerkhäuser oder eben auch ganze Ensembles dieser optisch wohltuend empfundenen Gebäude und Anlagen und die Geschichten dieser Objekte gehören untrennbar dazu.

Eine weitere, zunehmend wahrgenommene Herausforderung besteht in der Bewahrung der Lebensgrundlagen aller Menschen auf dieser Erde. Unser Einsatz für den Klimaschutz entscheidet mit darüber, ob oder besser gesagt, wann und wie stark durch zunehmende Dürren, verheerende Sturmereignisse, extreme Niederschlagsmengen, ansteigende Meeresspiegel, die Vernichtung ganzer Ökosysteme, das Artensterben, Störungen in den Nahrungsketten und weiteres es zur Zunahme von Erkrankungen, Mangellagen bei Nahrung, es zum Wegfall der Bewohnbarkeit ganzer Landstriche und Regionen (das ist für die Betroffenen auch ein Verlust von Kultur) und es zu unkalkulierbaren Anstiegen bei den Folgekosten dieser Entwicklung kommen wird. Auch die Errungenschaften der Demokratie als Staatsform und das weitgehend friedvolle, länderübergreifende Miteinander geraten zunehmend in Gefahr.

Hier soll nicht die Bedeutung eines Gutes gegen ein anderes aufgewogen werden. Aber dass die Handhabung der Aufgaben des Denkmalschutzes in einigen Fällen sichtlich ohne eine adäquate Berücksichtigung unserer Verantwortung zum Schutz von Natur und des Lebens nach dem Motto „weiter so“ gepflegt wird, geht einfach nicht.

Einige dokumentierte Beispiele sollen die Probleme belegen, zur Diskussion und der Entwicklung von Lösungsvorschlägen anregen und natürlich bewirken, dass überfällige Reformen herbeigeführt werden.

Diese Aktion soll Energieberater, weitere Sachverständige aus dem Bereich Bauen und Modernisieren, sich dem Klimaschutz verpflichtete Vereine, Organisationen und Institutionen und auch von denkmalpflegerischen Einschränkungen Betroffene ermutigen, gut dokumentierte Beispiele, welche als völlig unverhältnismäßig bei der Gesamtverantwortung der Denkmalschutzbehörde bei der Kopplung von Denkmal- und Klimaschutzbelangen empfunden werden, nach Rücksprache dem Betreiber dieser Website zuzusenden.

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Nachstehend einige Fallbeispiele von fragwürdigen denkmalpflegerischen Entscheidungen bzw. Einflussnahmen von Beteiligten.

Hinweis: in den Darstellungen sind, soweit möglich, die Nennung von Namen außer dem Verfasser unkenntlich zu machen. Berechnungen und Texte  von Gutachten bzw. Schriftverkehr (auch Auszüge) sowie vom Verfasser erstellte Fotos (ohne Rechte von Dritten und ohne darauf abgebildeten Personen) sind zur Verdeutlichung der Problematik zulässig und gewünscht.


Nr. 1               Aktion von Karl-Heinz Mentzel, (Betreiber dieser Website), Februar 2008
Hauptthema:  Ablehnung einer stärkeren Außenwanddämmung, um noch einen Teil vom gemauerten Sims an der Dachkante sichtbar zu lassen. Defizit beim Verständnis bauphysikalischer   Zusammenhänge des Gesprächspartners der Denkmalschutzbehörde.

Verteiler:       Die inhaltsgleichen Schreiben wurden mit den jeweiligen Adressenänderungen an die Parteien:  SPD, Bündnis 90 -Die Grünen, CDU, FDP, Die Linke an die Bundes- und auch an die Landesgeschäftsstellen im Thüringer Landtag gesendet. Ebenso an die untere Denkmalschutzbehörde, Markt 1, 04600 Altenburg.

Reaktionen:   Ein Rückruf eines Mitarbeiters der Landesgeschäftsstelle der SPD in Thüringen (mit Verneinung der Einleitung weiterer Aktivitäten). Von der angesprochenen Denkmalschutzbehörde kam übrigens keine Richtigstellung oder andere erkennbare Reaktion auf dieses Schreiben, da war wohl die Erinnerung an diesen unerfreulichen Disput vor Ort noch zu frisch. Bei diesem Vor-Ort- Termin wurde von Herrn Mentzel die sofortige Anfertigung eines Gedächtnisprotokolls und ein Beschwerdeschreiben angekündigt - der Versand der Schreiben erfolgte zwei Tage später.  

 Fall 1- Auflagen der Denkmalschutzbehörde im Februar 2008   (PDF  97 KB)          


Nr. 2                Aktion von Karl-Heinz Mentzel, (Betreiber dieser Website), ab Oktober 2022 – (noch nicht abgeschlossen)  
Hauptthema:   Umbau einer Scheune in ein Mehrfamilienhaus. Widerstand vom Verfasser der Ausführungsplanung (Architekt), vom Eigentümer und vermutlich auch von Denkmalschutzbehörde zur   energieeffizienten Sanierung entsprechend den Vorschlägen vom Ing.-büro Mentzel (Energieeffizienzexperte)
  
Verteiler:        Bundesweit an Sachverständige beim energieeffizienten Bauen und Modernisieren, weitere Ansprechpartner (wird fortlaufend ergänzt)

Reaktionen:    werden auszugsweise hier abgebildet 

 Fall 2- Umbau Scheune in Mehrfamilienhaus  (PDF 1.212 KB)

Novellierung Denkmalschutz

Die Notwendigkeit, die Befugnisse der Denkmalschutzbehörden und die Regelungen bei Anwendung von Einschränkungen bei der energieeffizienten, klimagerechten Sanierung bzw. deren Ausgleichsmaßnahmen zu reformieren, wurde mit Fallbeispielen incl. einigen fachlichen Hinweisen in der vorstehenden Rubrik „Energieeinsparung vs. Denkmalschutz?“ sichtbar gemacht.

Um nicht nur zu kritisieren, sondern Lösungsansätze aufzuzeigen, sollen hier erste Grundsatzanforderungen formuliert werden. Natürlich können solche Überlegungen letztlich nur durch eine Diskussion vieler Beteiligter Sachverständiger mit Einbeziehung betroffener und interessierter Bürger vorbereitet und durch die Arbeit von Legislative und Exekutive in ein neues Regelwerk überführt werden.    

Erste Vorschläge zu Grundsatzanforderungen

1.  Bei Auflagen der Denkmalschutzbehörde wird das Prinzip der Beweislastumkehr eingeführt
Ist eine natürliche Person oder ein Angehöriger einer anderen Rechtsform mit einer Auflage der Behörde nicht einverstanden, muss sie/er nicht mehr den mühsamen Weg des Widerspruchs, ggf. Klage bestreiten, sondern die Denkmalschutzbehörde muss neben der (bisher oft nur) formalen Verfügung darstellen, warum die erlassen Einschränkungen nach Ihrem Ermessen unabdingbar sind.
Diese Darstellungen müssen eine Abwägung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen enthalten, einerseits die zur Bewahrung von Kulturgut und andererseits die des Klimaschutzes, wenn durch diese behördliche Verfügung in Kauf genommen wird, dass ein höherer Energieverbrauch und damit höhere Emissionen incl. der Folgewirkungen daraus entstehen.

Effekt:
Solch eine Verfahrensweise würde diese Behörde erstmals zwingen, sich auf den Erhalt und die Pflege der von vielen Bürgern als wirklich schützenswerte Objekte zu konzentrieren, die gelegentlich empfundenen Auflagen nach einem „Gießkannenprinzip“ würden abnehmen.
Fallbeispiele, bei denen z.B. die Montage von Solaranagen für die Erzeugung von Strom oder Wärme „nur“ aus Gründen der Beibehaltung gewohnter Ansichten versagt werden, dürften dann bald der Vergangenheit angehören.

2. Ausgleichsmaßnahmen 
Werden durch die Behörde Verfügungen erhoben, die Mehraufwendungen bei Planung, baulicher Umsetzung oder den laufenden Betrieb eines Objektes, z.B. durch höhere Energiekosten oder durch eine schlechtere Energiekennzahl eine Wertminderung verursachen, hat die Behörde aus ihrem Fond eine adäquate Ersatzleistung zu erbringen.
Mit dieser Ersatzleistung können z.B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien einerseits die durch die erlassenen Einschränkungen verursachten Mehrkosten zur Beheizung eines Objekts ausgeglichen werden, zusätzlich  wird der Effekt erzielt, dass solche Einschränkungen nicht oder zumindest kaum zu Lasten dauerhaft erhöhter Emissionen und den damit verbundenen Folgewirkungen für die Gemeinschaft wirken.

Effekt:
Die Mittel dieser Behörde werden künftig zielgerichteter eingesetzt. Es ist zu erwarten, dass sie ggf. aufgestockt werden müssen. Solch eine Verfahrensweise würde dem „Verursacherprinzip“ näher kommen. Wer höhere Emissionen als bei klimagerechter Gestaltung und Nutzung verursacht, hat dafür aufzukommen.
Bei Nutzern von Objekten ohne den Eingriff der Denkmalschutzbehörde, die trotz einer finanziellen Leistungsfähigkeit aus anderen Gründen auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit verzichten (z.B. einfach nur, weil es besser gefällt), wirken bereits steigende Energiepreise teilweise regulierend. Natürlich muss in dem Kontext auch die Leistungsfähigkeit der Bürger beachtet werden.

Erfolgreiche Aktionen

Von nichts kommt nichts. Dass ein aktiver Einsatz hin- und wieder zum Erfolg führen kann, sollen abgeschlossene Beispiele zeigen.


Aktion:            von Karl-Heinz Mentzel, (Betreiber dieser Website) am 06.05.2002,
Hauptthema:   Erweiterung der Nachweisberechtigten für KfW-Energiesparhäuser 40/60  
Verteiler:         KfW
Reaktion:         Vorschlag wurde anerkannt, KfW-Merkblatt und Checkliste wurde geändert    

Erweiterung_Nachweisberechtigter_KfW 40-60  (PDF 1.545 KB)


Aktion:             von Karl-Heinz Mentzel, (Betreiber dieser Website) am 14.11.2022,
Hauptthema:    BEG-Programm – Förderung Materialeinkauf bei Eigenleistung wieder zulassen  
Verteiler:         KfW und BAFA
Reaktion, Anmerkung:  Am 25.11.2022 wurde mit dem Sonder-Infoletter eine Reform der Bundesförderung BEG veröffentlicht, bei der die Förderung des Materialeinkaufs bei Eigenleistungen ab dem 01.01.2023 wieder möglich wird – Wow!
Anmerkung: (Mit Sicherheit haben viele weitere Akteure ähnliche Vorschläge eingereicht. Was zählt, ist das Ergebnis)

Aenderung_BEG-Foerderung-Materialkauf (PDF 306 KB)